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Ärztliche Verordnung


Im Rahmen der ärztlichen Verordnung ist die Teilnahme an den Übungseinheiten der betreffenden Sportart im Trockenen und im Wasser grundsätzlich ohne besondere Mitgliedschaft und Kosten möglich, wenn die zuständige Krankenkasse die Durchführung der Maßnahme genehmigt hat und diese durch die aktuelle Rahmenvereinbarung mit den Leistungsträgern abgedeckt ist. 

Im Interesse der Nachhaltigkeit des Rehabilitationssports wird jedoch auch von den Leistungsträgern eine Vereinsmitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet.

Außerdem dauern die von uns angebotenen Übungseinheiten im Trockenen in der Regel länger wie die durch die Verordnung für den Rehabilitationssport finanzierten Übungszeiten. Eine weitere Nutzung der Übungszeit ist daher nicht mehr von den mit den Krankenkassen vereinbarten Kostensätzen abgedeckt. Deshalb bieten wir für diese zusätzliche Nutzung von Übungszeiten eine freiwiliige Mitgliedschaft für Trocken- bzw. Wasserübungen an, die den üblichen Beitragsregelungen der RSG Hatten entsprechen.

Für die Abwicklung und Durchfürchführung der Verordnung wird immer eine feste Übungseinheit vereinbart und für jeden Patienten ein Beratungsprotokoll erstellt.

Reha-Sport-Gemeinschaft Hatten e. V. | info@rsg-hatten.de